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Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen wir den Arbeitgeber und die betrieblichen Führungskräfte in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Hierzu gehören die Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsanalysen, die Mitwirkung bei Unterweisungen, Teilnahme an ASA-Sitzungen usw.

SiFa Leistungen

  • Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei der Durchführung der Unterweisungen
  • Durchführung der Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen (ASA-Sitzungen)
  • Durchführung von Begehung inklusive Protokollierung

Ansprechpartner

B. Sc. Thorsten Magga

  • Brandschutzbeauftragter
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Immissionsschutzbeauftragter
  • Sachkunder PSAgA
  • Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
  • Strahlenschutzbeauftragter
  • QM-Auditor

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