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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator

Die Baustellen-Verordnung ergänzt das Deutsche Arbeitsschutzrecht und nimmt den Bauherrn, als Veranlasser eines Bauvorhabens, in die Pflicht, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz auf der Baustelle umzusetzen. Keinesfalls werden dadurch die Arbeitgeber der ausführenden Firmen von ihren bisherigen Pflichten bzw. Verantwortungen bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz entlastet. Trotzdem bleiben eine Reihe von Pflichten, den Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle betreffend, beim Bauherrn. Hierzu zählt u. a. die Bestellung eines Koordinators, wenn mehrere Unternehmen auf der Baustelle tätig werden.

Wir übernehmen die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators und unterstützen den Bauherrn bei seiner Erfüllung der Pflichten nach Baustellen-Verordnung.

SiGeKo Leistungen

  • Bestandsaufnahme (IST-Aufnahme) der Vor-Ort-Situation
  • Baustellen-Vorankündigung erstellen
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Plan ausarbeiten
  • Baustellen-Ordnung, Alarmplan erstellen
  • Baustellenbegehungen durchführen

Ansprechpartner

Dipl.-Ing. Henning Rolfes

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • QM-Auditor
  • Sachkundiger PSAgA
  • Sachkundiger Ladungssicherung
  • Sachkundiger Anschlagen von Lasten
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
  • Strahlenschutzbeauftragter
  • Umweltmanagementbeauftragter

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