Bundesimmissionsschutzgesetz
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) steckt den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Anlagen ab, von denen Umweltauswirkungen ausgehen können. Diese sind in der Anlage der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) aufgeführt.
In einem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG müssen sämtliche von einer Anlage ausgehenden Belastungen durch Luftschadstoffe, Lärm und Lichteinwirkungen berücksichtigt werden. Es wird geprüft, ob die Auswirkungen auf die Umwelt vermieden oder minimiert werden können, damit von diesen Anlagen keine unzumutbaren Belastungen für die Bevölkerung und die Umwelt ausgehen.
Das Verfahren ist sehr komplex, da die Genehmigung viele Zulassungen nach anderen Vorschriften einschließt und zahlreiche Behörden zu beteiligen sind. Häufig muss auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und die Öffentlichkeit beteiligt werden.
Wir unterstützen Unternehmen, die ein solches Verfahren durchlaufen müssen, die entsprechende Genehmigung einfach, schnell und rechtssicher zu erlangen.
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Norbert Kock
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator
- Immissionsschutzbeauftragter
- Störfallbeauftragter
- Gewässerschutzbeauftragter
- Interner Auditor für SCC, QM, UM, AM EfbV