Fachkraft für Arbeitssicherheit
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen.
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten und unterstützen wir den Arbeitgeber und die betrieblichen Führungskräfte in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
Hierzu gehören die Beratung bei der Erstellung von Gefährdungsanalysen, die Mitwirkung bei Unterweisungen, Teilnahme an ASA-Sitzungen usw.
Ansprechpartner
B. Sc. Thorsten Magga
- Brandschutzbeauftragter
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Immissionsschutzbeauftragter
- Sachkunder PSAgA
- Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo)
- Strahlenschutzbeauftragter
- QM-Auditor