Energieaudit-Pflicht prüfen – Energieaudit nach DIN EN 16247
Für bestimmte Unternehmen ist ein Energieaudit gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, die nicht als kleine oder mittlere Unternehmen gelten und kein entsprechendes Energie- oder Umweltmanagementsystem eingerichtet haben. Das Audit ist in der Regel regelmäßig zu wiederholen und muss den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.
Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Unternehmen von der Energieaudit-Pflicht betroffen ist. Unsere Energie-Auditoren unterstützen Sie bei der Einordnung, der Durchführung des Energieaudits und der Identifizierung wirtschaftlicher Energieeinsparmaßnahmen.

Ansprechpartner
Dipl.-Ing. (FH) Thomas Teichmann
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Qualitätsmanagementbeauftragter
- Umweltmanagementbeauftragter
- Energie-Auditor