Störfall
Störfallmanagement ist keine Pflichtübung, sondern eine zentrale Investition in die Sicherheit, Rechtssicherheit und Zukunftsfähigkeit Ihrer Anlage. Betreiber von Industrieanlagen, Logistikstandorten sowie energie- und abfallwirtschaftlichen Betrieben unterliegen, wenn sie aufgrund der Lagerung von gefährlichen Stoffen oder Abfällen bestimmte Mengengrenzen überschreiten, der Störfallverordnung (12. BImSchV). Der Betreiber ist verpflichtet zu prüfen, ob diese Schwellenwerte für ihn zutreffen. Wenn er diese Mengengrenzen überschreitet, liegt ein sogenannter Betriebsbereich vor, der dem Störfallrecht unterliegt. Dann sind die Vorgaben der 12. BImSchV umzusetzen. Diese Vorgaben erfordern ein strukturiertes Vorgehen, um Störfälle zu verhindern und deren Auswirkungen auf Menschen, Umwelt und Sachwerte wirksam zu begrenzen.
Wir unterstützen Sie dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen, geeignete technische und organisatorische Schutzmaßnahmen zu definieren und Ihre Anlage rechtssicher aufzustellen. Dabei legen wir besonderen Wert auf praxistaugliche Lösungen, die sich in bestehende Betriebsabläufe integrieren lassen und den sicheren Betrieb langfristig gewährleisten. Unser Ansatz verbindet regulatorische Anforderungen mit technischem Verständnis und operativer Umsetzbarkeit. Dabei stimmen wir jede Lösung individuell auf Ihre Anlage und betrieblichen Rahmenbedingungen ab.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Rechtssicherheit gegenüber Behörden und Gutachtern
- Minimierung von Betriebsunterbrechungen durch klare Abläufe
- Transparente Kommunikation gegenüber Mitarbeitern und Öffentlichkeit
- Nachhaltige Integration in bestehende Managementsysteme (z. B. ISO 45001 / 14001)
Unser Leistungsspektrum im Störfallmanagement
Wir begleiten Sie über den gesamten Lebenszyklus Ihrer Anlage: Von der Gefahrenanalyse über die Dokumentation bis hin zur regelmäßigen Überprüfung und Weiterentwicklung Ihrer Sicherheitsstrukturen:
- Konzepte zur Verhinderung von Störfällen – individuell entwickelt und abgestimmt auf Ihr Anlagenprofil
- Implementierung von Sicherheitsmanagementsystemen, die organisatorische und technische Maßnahmen intelligent verzahnen
- Sicherheitsberichte, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen entsprechen als auch bei Behörden bestehen
- Interne Alarm- und Gefahrenabwehrpläne, die im Ernstfall klare Zuständigkeiten schaffen
- Gefahrenanalysen nach HAZOP-Methodik – strukturiert, nachvollziehbar und auditgerecht
- Abstandsbetrachtungen gemäß § 50 BImSchG, um Schutzabstände rechtssicher zu bewerten
- Sicherheitstechnische Prüfungen nach § 29a BImSchG, inklusive Maßnahmenverfolgung
Mit einem erfahrenen Team unterstützen wir Sie dabei, komplexe Anforderungen strukturiert und nachhaltig zu meistern – durch Beratung, Beauftragtenleistungen und praxisnahe Schulungen.

Ansprechpartner
Dipl.-Ing. (FH) Norbert Kock
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator
- Immissionsschutzbeauftragter
- Störfallbeauftragter
- Gewässerschutzbeauftragter
- Interner Auditor für SCC, QM, UM, AM EfbV