AwSV & Gewässerschutz
1. AwSV-Beratung
Die Lagerung und Handhabung wassergefährdender Stoffe unterliegt der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen – kurz AwSV. Bei nahezu allen Gewerbebetrieben finden sich AwSV-relevante Anlagen. Die Umsetzung der AwSV kann komplex sein – wir unterstützen Sie dabei, rechtssicher aufgestellt zu sein.
2. AwSV-Gutachten und Abnahmen gemäß § 47 AwSV
Bestimmte AwSV-Anlagen unterliegen einer Prüfpflicht durch zugelassene Sachverständige. Unsere Sachverständigen erstellen die erforderlichen Gutachten und Stellungnahmen – auch für Biogasanlagen und JGS-Anlagen (Jauche, Gülle, Silosickersaft). Abnahmen können Sie direkt bei uns beauftragen.
3. Unterstützung zur Fachbetriebszertifizierung nach § 62 AwSV
Möchten Sie als AwSV-Fachbetrieb anerkannt werden? Wir begleiten Sie beim gesamten Zertifizierungsprozess – von der Einführung der erforderlichen organisatorischen Strukturen über die Erstellung der Dokumentation bis zur Vorbereitung auf die Überwachung durch eine Sachverständigenorganisation.
4. Gewässerschutzbeauftragter
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verpflichtet bestimmte Betriebe zur Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten gemäß § 64 WHG. Wir übernehmen diese Funktion als externer Beauftragter für Sie. Sie müssen uns nur entsprechend beauftragen. Die gesetzlich vorgeschriebene Fortbildung des Gewässerschutzbeauftragten alle zwei Jahre ist gewährleistet

Ansprechpartner
Dipl.-Ing. (FH) Iris Winkler
- Abfallbeauftragte
- Gewässerschutzbeauftragte
- Immissionsschutzbeauftragter
- Qualifizierte Planerin