Apothekenbetriebsordnung
Seit der Einführung der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) im Jahr 2012 ist ein umfassendes Qualitätsmanagementsystem (QMS) in jeder Apotheke Pflicht. Gemäß § 2a der ApBetrO müssen Apotheken ihre betrieblichen Abläufe strukturiert festlegen und dokumentieren, um sicherzustellen, dass alle pharmazeutischen Tätigkeiten den aktuellen Standards entsprechen.
Wir unterstützen Apotheken in der Umsetzung dieser Anforderungen. Unser Ziel ist es, Apotheken eine effektive, sichere und verlässliche Qualitätsmanagementlösung zu bieten – für höchste Standards und die bestmögliche Versorgung der Patienten.

Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Henning Rolfes
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- QM-Auditor
- Sachkundiger PSAgA
- Sachkundiger Ladungssicherung
- Sachkundiger Anschlagen von Lasten
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
- Strahlenschutzbeauftragter
- Umweltmanagementbeauftragter